BGH, Beschluss vom 2025-07-01 - 5 StR 204/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.07.2025
- Aktenzeichen5 StR 204/25
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Angeklagter schuldig ist, mit Drogen zu handeln, aber die Verurteilung wegen Besitzes von Cannabis entfällt. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
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