Erforderlichkeit einer Reise zur Revisionshauptverhandlung für eine Nebenklägervertreterin
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2025
- Aktenzeichen5 StR 579/24
Das Gericht hat festgestellt, dass die Reise einer Rechtsanwältin, die eine Nebenklägerin vertritt, zur Hauptverhandlung am Bundesgerichtshof notwendig ist. Ihre Teilnahme ist wichtig, um die Interessen der Nebenklägerin zu vertreten.
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