BGH, Beschluss vom 2025-06-25 - 2 StR 303/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.06.2025
- Aktenzeichen2 StR 303/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bestimmte beschlagnahmte Gegenstände des Angeklagten, wie Bargeld und Verpackungsmaterial, nicht einbehalten werden dürfen. Das Gericht hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, weil die Dinge nicht dem Angeklagten gehörten und auch nicht für die Straftat verwendet wurden.
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