BGH, Beschluss vom 2025-07-14 - EnVR 11/23
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum14.07.2025
- AktenzeichenEnVR 11/23
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) geht es um die Kosten einer Rechtsbeschwerde und die Festsetzung des Gegenstandswertes auf 250.000 Euro. Die betroffene Partei muss die Kosten des Verfahrens tragen, weil sie ihre Beschwerde zurückgezogen hat und somit als unterlegen gilt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die in einem Insolvenzplan vorgesehene (treuhänderische) Abtretung von Forderungen der Masse an einen Sachwalter oder dessen Berufsausübungsgesellscha
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 50/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 41/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 36/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 20/23