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BGH, Beschluss vom 2025-06-10 - 6 StR 683/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten abgelehnt wird. Das bedeutet, dass der Verurteilte nicht gehört wurde, als er seine rechtlichen Argumente vorgebracht hat und sein Antrag gegen die Entscheidung des Senats nicht erfolgreich war.

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