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BGH, Beschluss vom 2025-07-15 - 2 StR 210/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten wegen eines Urteils des Landgerichts Bonn über Handeltreiben mit Cannabis nicht unzulässig war. Das Landgericht hatte zuvor die Revision abgelehnt, weil sie nicht rechtzeitig begründet wurde, hat aber Unrecht, weil die Begründung korrekt war.

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