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BGH, Beschluss vom 2025-03-26 - 2 StR 415/24

Der Bundesgerichtshof hat einen Antrag eines verurteilten Mannes zurückgewiesen, der sich über den Umgang seines Verteidigers mit den Verfahrensunterlagen beschwert hatte. Der Antrag wurde als unzulässig erklärt, und es wurde festgestellt, dass keine relevanten Rechte des Verurteilten verletzt wurden.

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