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BGH, Beschluss vom 2025-07-25 - 2 StR 26/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Angeklagter kein Recht hat, seinen Pflichtverteidiger zu wechseln. Der Grund war, dass er kein ausreichendes Vertrauen in seinen Verteidiger geltend machen konnte und keine rechtzeitige Benennung eines neuen Verteidigers vorgelegt hat.

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