Compliance & Regulatory Monitor

Strafverurteilung wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.: Strafbarkeit bei Mischung von Teilmengen zum Eigenkonsum und Verkauf; Konkurrenzverhältnis von Besitz und Handeltreiben

Der Angeklagte wurde wegen unerlaubten Besitzes von Drogen verurteilt. Es ging dabei um Betäubungsmittel, die zum Teilen und für den eigenen Konsum gedacht waren.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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