(Prüfung eines Eingriffs in ein urheberrechtlich geschütztes Recht an einem Computerprogramm; Bestimmung des Schutzgegenstands - Werbeblocker IV)
- ArtUrteil
- BrancheIT
- Datum31.07.2025
- AktenzeichenI ZR 131/23
In diesem Urteil wurde geklärt, ob der Einsatz eines Werbeblockers urheberrechtliche Rechte an einem Computerprogramm verletzt. Der Werbeblocker lädt Inhalte in den Arbeitsspeicher, aber das geschieht mit Genehmigung der Webseite.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.