Zeitpunkt des Vorsatzes beim Versicherungsbetrug
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.06.2025
- Aktenzeichen1 StR 191/25
Das Gericht hat in einem Fall von Versicherungsbetrug entschieden, dass der Angeklagte nicht mit dem Vorsatz gehandelt hat, einen Versicherungsbetrug durch Brandstiftung zu begehen. Deshalb muss das Urteil zu seiner Strafe in bestimmten Punkten erneut verhandelt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.