Vorsatz bei Cum/Ex-Geschäften: Überzeugungsbildung des Tatgerichts zur Beeinflussung des Vorstellungsbilds des Täters durch ein Gutachten
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.07.2025
- Aktenzeichen1 StR 298/24
Das Gericht hat die Revision des Angeklagten gegen ein früheres Urteil abgelehnt. Es ging um Cum/Ex-Geschäfte, bei denen es um Steuererstattungen in den Jahren 2007 und 2008 ging.
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