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BGH, Beschluss vom 2025-07-29 - 5 StR 232/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revisionen, also die Einsprüche der Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, unbegründet sind. Das bedeutet, es wurden keine Fehler gefunden, die für die Angeklagten von Nachteil wären.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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