Compliance & Regulatory Monitor

Deklaratorische Wirkung der Zuschlagshöhe im Zulassungsbescheid einer KWK-Bestandsanlage; Grenzen der Verwaltungsaktgestaltung - KWK-Zuschlag

In diesem Urteil geht es um die Höhe des Zuschlags, den Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) für den eingespeisten Strom erhalten. Es wurde entschieden, dass der Zuschlag für eine bestimmte Anlage ab 2019 von ursprünglich 1,5 Cent auf 0,5 Cent je Kilowattstunde gesenkt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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