BGH, Beschluss vom 2025-07-30 - 4 StR 195/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.07.2025
- Aktenzeichen4 StR 195/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat. Er muss einen Betrag von 5.952,72 Euro einziehen lassen, der aus einer Straftat stammt.
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