Strafzumessung in Verfahren wegen Einfuhr und Handeltreiben mit Cannabis
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.07.2025
- Aktenzeichen2 StR 161/25
In diesem Urteil geht es um die Strafzumessung für eine Frau, die Cannabis nach Deutschland geschmuggelt hat. Obwohl sie in der Vergangenheit bereits wegen Drogenhandels verurteilt wurde, wurde in ihrem Fall eine zu milde Strafe verhängt, weshalb das Urteil aufgehoben wurde und die Sache neu verhandelt werden muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.