BGH, Beschluss vom 2025-08-12 - 4 StR 476/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.08.2025
- Aktenzeichen4 StR 476/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird entschieden, dass der Angeklagte nicht zur Revisionshauptverhandlung vorgeführt wird. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt.
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