Compliance & Regulatory Monitor

Strafverfahren: Berücksichtigung einer Vorstrafe in einem EU-Mitgliedsstaat im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Vorstrafe aus einem anderen EU-Land bei der Strafzumessung in Deutschland berücksichtigt werden muss. Der Angeklagte wurde wegen Betrugs und des Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt, die Strafe wurde neu verhandelt, weil ein früheres Urteil aus Belgien nicht ausreichend beachtet wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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