Steuerhinterziehung bei Cum-Ex - Aktiengeschäften: Einziehungsanordnung und Abgrenzung "durch die Tat und "für die Tat"
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum08.07.2025
- Aktenzeichen1 StR 58/24
In diesem Urteil geht es um Steuerhinterziehung durch komplexe Aktiengeschäfte, die als Cum-Ex-Geschäfte bezeichnet werden. Ein Beteiligter musste den Wert von illegalen Gewinnen in Höhe von über 1 Million Euro zurückgeben und haftet dafür als Gesamtschuldner.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.