BGH, Beschluss vom 2025-08-06 - 1 StR 298/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.08.2025
- Aktenzeichen1 StR 298/25
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Antrag des Angeklagten auf Überprüfung einer Entscheidung des Landgerichts nicht zulässig ist. Das Landgericht hatte ihn wegen schwerer sexueller Straftaten und anderen Delikten verurteilt und die Revision, also die Überprüfung des Urteils, nicht akzeptiert.
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