Einziehung des Wertes der durch gestohlene Debitkarten erlangten Gegenstände
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.08.2025
- Aktenzeichen5 StR 258/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Angeklagte, der gestohlenen Debitkarten benutzt hat, den Wert der Dinge, die er damit gekauft hat, zurückgeben muss. Das Gericht hat das Urteil des Landgerichts bestätigt.
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