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BGH, Beschluss vom 2025-07-29 - 4 StR 130/25

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde entschieden, dass zwei Angeklagte nicht wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft werden, sondern nur wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kindern oder Hilfbedürftigen) durch Unterlassen. Das bedeutet, sie haben in einer Situation nicht richtig gehandelt und dadurch einem kleinen Kind geschadet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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