Grenzwert der nicht geringen Menge des Betäubungsmittels ADB-BUTINACA
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.07.2025
- Aktenzeichen3 StR 236/25
In diesem Urteil wurde entschieden, dass die Menge von einem Gramm für das Betäubungsmittel ADB-BUTINACA als nicht geringe Menge gilt. Das bedeutet, dass es strenge Regeln für den Umgang mit diesem Stoff gibt, da es ein stark wirksames synthetisches Cannabinoid ist.
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