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BGH, Beschluss vom 2025-06-10 - 6 StR 146/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (eine Art von Berufung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts unzulässig ist. Der Angeklagte war wegen Computerbetrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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