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Anrechnung von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung: Festnahme des Angeklagten im Ausland und Abschiebung nach Deutschland vor Eingang eines Auslieferungsersuchens

In diesem Urteil geht es um die Anrechnung einer Freiheitsstrafe, die der Angeklagte in der Türkei verbüßt hat, auf seine Strafe in Deutschland. Die Anrechnung wird im Verhältnis 1:2 vorgenommen, das bedeutet, dass für jede Zeit, die er in der Türkei in Haft war, er nur zwei Monate in Deutschland verbüßen muss.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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