BGH, Beschluss vom 2025-08-07 - 6 StR 196/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.08.2025
- Aktenzeichen6 StR 196/25
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt und ein Vorwegvollzug seiner Jugendstrafe aufgehoben werden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt, da sie die Maßregel nicht für gerechtfertigt hielt.
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