BGH, Beschluss vom 2024-12-10 - 6 StR 488/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.12.2024
- Aktenzeichen6 StR 488/24
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) befasst sich mit der Einziehung von Vermögenswerten, die ein Angeklagter durch Straftaten im Drogenbereich erlangt hat. Der Wert der zu beschlagnahmenden Gelder wurde von über 247.000 Euro auf 193.060 Euro herabgesetzt, nachdem der BGH feststellte, dass der Angeklagte nur einen Teil der Einnahmen aus Drogengeschäften verdient hatte.
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