Öffentliche Tatbegehung als strafschärfender Umstand und Grenzen generalpräventiver Erwägungen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.09.2025
- Aktenzeichen5 StR 425/25
In diesem Fall hat ein Angeklagter wegen einer Verletzung in der Öffentlichkeit ein Urteil erhalten. Das Gericht hat entschieden, dass das Vergehen in der Öffentlichkeit die Strafe erhöht, weil es das Sicherheitsgefühl der Menschen beeinträchtigt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.