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BGH, Beschluss vom 2025-09-09 - 5 StR 478/24

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen vorherigen Beschluss nicht erfolgreich war. Das bedeutet, dass er nicht ausreichend gehört wurde, aber auch nicht über wichtige Punkte in seiner Verteidigung hinweggegangen wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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