BGH, Urteil vom 2025-06-04 - 2 StR 156/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.06.2025
- Aktenzeichen2 StR 156/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von Geldbeträgen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen, in bestimmten Fällen verändert werden kann. Ein Angeklagter muss zusätzlich 33.000 Euro an den Staat zahlen, weil er an Drogenhandel beteiligt war.
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