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BGH, Beschluss vom 2025-06-04 - 2 StR 156/24

Das Urteil des Landgerichts Erfurt wurde teilweise aufgehoben. Es geht um die Einziehung von 40.000 Euro, die aus Drogengeschäften stammen und an eine Person gerichtet sind, die als Gesamtschuldnerin mit anderen Angeklagten gilt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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