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BGH, Beschluss vom 2025-08-26 - 4 StR 255/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Bremen aufgehoben, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts fehlerhaft war. Es ging um einen Angeklagten, der wegen Totschlags und Waffenbesitz verurteilt worden war.

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