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BGH, Beschluss vom 2025-08-12 - 2 StR 358/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revisionen des Nebenklägers gegen ein Urteil des Landgerichts Bonn nicht zulässig sind. Der Nebenkläger muss die Kosten seiner eigenen Rechtsmittel tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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