BGH, Beschluss vom 2025-08-27 - 2 StR 649/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.08.2025
- Aktenzeichen2 StR 649/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Erfurt teilweise aufgehoben. Es betrifft die Einziehung des Wertes von Drogenverkäufen des Angeklagten, da die Beweiswürdigung zu diesen Verkäufen nicht schlüssig war.
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