BGH, Beschluss vom 2025-09-09 - 5 StR 259/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.09.2025
- Aktenzeichen5 StR 259/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde die Revision, also das Rechtsmittel des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kiel, als unbegründet abgewiesen. Es gab keine Fehler im Urteil, die dem Angeklagten schaden würden.
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