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BGH, Beschluss vom 2025-10-07 - 5 StR 269/25

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass eine Anhörungsrüge, also eine Beschwerde des Verurteilten, abgelehnt wird. Der Verurteilte hatte bemängelt, dass in einem früheren Beschluss nicht ausreichend auf sein Vorbringen eingegangen wurde.

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