BGH, Beschluss vom 2025-08-28 - 6 StR 239/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.08.2025
- Aktenzeichen6 StR 239/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um die Entscheidung über eine Revision, die von der Staatsanwaltschaft eingelegt wurde. Das Gericht hat das Urteil des Landgerichts Regensburg teilweise aufgehoben und die Maßregel zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt für nicht ausreichend gerechtfertigt erklärt.
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