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BGH, Beschluss vom 2025-10-08 - 6 StR 154/25

In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird eine Anhörungsrüge zurückgewiesen. Das bedeutet, die Verurteilte wollte anfechten, dass sie nicht ausreichend gehört wurde, aber der BGH stellt fest, dass ihr rechtliches Gehör nicht verletzt wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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