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BGH, Beschluss vom 2025-09-24 - 5 StR 369/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also der Einspruch des Angeklagten gegen ein früheres Urteil, nicht erfolgreich war. Das Urteil des Landgerichts Berlin bleibt somit bestehen, da keine Fehler zu Gunsten des Angeklagten gefunden wurden.

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