Beurteilung eines Gegenstandes als Waffe im Hinblick auf ein bewaffnetes Handeltreiben; Anforderungen an die tatgerichtliche Aufklärung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2025
- Aktenzeichen2 StR 182/25
In diesem Fall geht es um einen Angeklagten, der mit Cannabis handelt. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil des Landgerichts angefochten, weil nicht geklärt wurde, ob bestimmte Gegenstände, die bei der Durchsuchung gefunden wurden, als Waffen gelten.
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