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BGH, Beschluss vom 2025-09-18 - 2 StR 323/25

In diesem Urteil wurde die Revision eines Angeklagten abgelehnt, weil kein Fehler zu seinen Ungunsten festgestellt wurde. Gleichzeitig muss er Prozesszinsen auf einen Schmerzensgeldbetrag zahlen, der einem anderen Kläger zugesprochen wurde.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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