BGH, Beschluss vom 2025-09-09 - 2 StR 363/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.09.2025
- Aktenzeichen2 StR 363/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wird einem Angeklagten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil er eine Frist zur Begründung seiner Revision verpasst hat. Das vorherige Urteil des Landgerichts Bonn wird teilweise aufgehoben, und die Sache wird zurück zur erneuten Verhandlung geschickt.
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