BGH, Beschluss vom 2025-10-14 - 2 StR 402/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.10.2025
- Aktenzeichen2 StR 402/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Wert von Taterträgen, die ein Angeklagter durch Betrug erzielt hat, nicht eingezogen werden darf. Das Landgericht hatte zuvor eine Einziehung von über 14.000 Euro angeordnet.
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