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BGH, Beschluss vom 2025-08-05 - 1 StR 263/25

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung eines Geldbetrags von 475.000 Euro, der aus einem Verbrechen stammt, nicht rechtmäßig war. Der Angeklagte hatte nicht die Kontrolle über das Geld während der Tat.

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