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BGH, Beschluss vom 2025-10-01 - 3 StR 239/25

Der Bundesgerichtshof hat die Strafe für einen Angeklagten, der mit Drogen handelte, bestätigt. Gleichzeitig wurde ein Bußgeldbescheid, den er für den Besitz eines Schlagstocks erhalten hatte, aufgehoben.

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