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BGH, Beschluss vom 2025-10-02 - 3 StR 303/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornographischen Inhalten verurteilt wurde. Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Koblenz wurde teilweise geändert, und die Sache muss nun von einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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