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BGH, Beschluss vom 2025-10-21 - 5 StR 415/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Landgerichts Dresden aufgehoben. Der Angeklagte wurde zunächst wegen versuchter Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung verurteilt, jedoch stellte der BGH fest, dass für die letzte Anklage kein Beweis vorlag, dass der Angeklagte selbst gehandelt hat.

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