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BGH, Urteil vom 2025-10-22 - 5 StR 342/25

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg wurde abgewiesen. Die Angeklagte wurde vom Vorwurf des Betrugs in 44 Fällen freigesprochen, da sie angeblich nicht an den betrügerischen Handlungen ihres Lebensgefährten beteiligt war und keine Kenntnis davon hatte.

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