Schriftformerfordernis bei der Revisionseinlegung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.09.2025
- Aktenzeichen6 StR 410/25
In diesem Fall wurde die Revision eines Angeklagten, der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, abgelehnt, weil die Einreichung nicht den formalen Anforderungen entsprach. Das Schreiben zur Revision war nicht richtig unterschrieben und enthielt keine Angaben, wer es verfasst hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.