Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung bezüglicher der Täterschaft; Grundsatz "in dubio pro reo" als Entscheidungsregel
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.09.2025
- Aktenzeichen2 StR 128/25
Das Urteil des Landgerichts Schwerin über einen Angeklagten, der wegen Brandstiftung angeklagt war, wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte seine Freisprechung angefochten, weil sie der Meinung war, dass die Beweiswürdigung des Gerichts nicht ausreichend war.
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